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andreas.salzmann@afd-hessen.de

Spenden Sie heute, damit Sie auch morgen noch eine echte Wahl haben.

Werden Sie Teil unserer Erfolgsgeschichte.
Für unsere Zukunft. Für Deutschland.

Für jeden Euro, den Sie spenden, muss der Herr Finanzminister uns noch einen dazugeben.

Nach dem System der „staatlichen Teilfinanzierung“ erhalten Parteien in Deutschland bis zu einer Obergrenze einen staatlichen Zuschuss zu den Spendeneinnahmen. Da wir unseren Anspruch noch nicht ausschöpfen, ist jeder an uns gespendete Euro einen weiteren Euro wert!

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.

Sie werden Teil unserer Bürger­bewegung

Wir alle kämpfen für ein besseres, ein normales Deutschland. Jeder so, wie er kann. Als Spender leisten Sie einen besonders wertvollen Beitrag für unsere gemeinsame Sache. Denn Kampagnen und Wahlkämpfe kosten Geld. Viel Geld. Nur mit der finanziellen Unterstützung unserer Spender können wir die Erfolge der letzten Jahre ausbauen!

Jetzt per Überweisung spenden

Empfänger: AfD Kreisverband Waldeck-Frankenberg
IBAN: DE75 5235 0005 0001 0831 87
BIC: HELADEF1KOR
Bank: Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Betreff: Spende
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, geben Sie bitte ihren Namen und Anschrift an.

Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre genaue Anschrift an, damit die Spende korrekt zugeordnet werden kann.

Sie erhalten zu Beginn des folgenden Jahres von der AfD eine Spendenbescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können.

Ihre häufigsten Fragen zur Spende

Es stehen Ihnen vier Zahlungsarten zur Verfügung: Paypal, Kreditkarte (via Paypal),  SEPA-Lastschriftermächtigung und Überweisung. Sie können sowohl einmalig als auch als wiederkehrende Zahlung spenden.

Bei einmaligen Spenden erhalten Sie im ersten Quartal des folgenden Jahres von der AfD eine Zuwendungsbescheinigung. Bei regelmäßigen Spenden von insgesamt über 4,99 Euro im Jahr erhalten Sie darüber hinaus eine Sammelbestätigung über die Einzelbeträge.

Geben Sie bei Ihrer Steuererklärung Ihre Spende für die AfD an und legen Sie die von uns ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bei.

Spenden bis zu 9.999 Euro pro Jahr (in Summe an alle Gliederungen der AfD inklusive Beiträge) werden geheim gehalten und erscheinen in keinem Rechenschaftsbericht. Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf 10.000 Euro oder mehr summieren, werden mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders (mit 1-2 Jahren Verzögerung) im Rechenschaftsbericht der AfD aufgeführt. Einzelspenden ab 50.000 Euro müssen von der AfD unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss.

Wir erhalten 0,86 Euro jährlich für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Zweitstimme. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 1,05 Euro. Zusätzlich bekommt die AfD 0,45 Euro / Jahr für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten hat.

Da die Höhe der staatlichen Zuschüsse die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten, müssen sich Parteien daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren. Das heißt im Umkehrschluss, dass Ihre Spende tatsächlich dazu beiträgt, dass wir die staatlichen Zuschüsse voll ausschöpfen.

Weitere Informationen zur staatlichen Teilfinanzierung erhalten Sie auf der Webseite des BMI.

Vieles! Zunächst gibt der Staat bei einer Spende von 100 Euro bis zu 150 Euro dazu (siehe oben). Für diese 250 Euro – aus Ihrer 100 Euro Spende – können wir z.B.

– ein Großplakat an einer viel befahrenen Straße eine Woche lang buchen.

– ein Kampagnenvideo auf Facebook bewerben, sodass es von tausenden Nutzern auch tatsächlich angesehen wird.

– den Druck von zehntausenden Flyern für eine Straßenaktion finanzieren.

Mitreden | Mitwirken | Mitglied werden!

Auch Sie können Teil der jüngsten und erfolgreichsten Partei Deutschlands werden: Machen Sie mit bei der Zukunftsgestaltung unseres Landes!

Seit der AfD ist Politik nicht mehr nur das, was die etablierten Parteien sagen. Sondern auch Ausdruck mündiger, kritischer Bürger, die ihr Land lieben und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit in einem Europa der Vaterländer leben wollen. Werden Sie Teil dieser Erfolgsgeschichte – es gibt viel zu tun!

Die AfD ist die Mitmachpartei Deutschlands. Wo Ihr Wille ist, ist auch ein Weg: In keiner anderen Partei haben die Mitglieder mehr Mitsprache, Meinungsfreiheit und Mitwirkungsmöglichkeiten. In den Orts- und Kreisverbänden, den Landesverbänden, den Mitgliederparteitagen auf allen Ebenen und den zahlreichen Gliederungen, Gremien und Arbeitskreisen. Wir sind offen für Worte und Widerworte, für kluge Ideen und kreatives Engagement, für Jung und Alt, für Frauen und Männer, für Nordlichter und Süddeutsche, für Vegetarier und Fleischfreunde … aber nicht für Quoten, Diskriminierungen und Demokratiefeinde!

Sind Sie so weit, mit uns zu gehen? Dann machen Sie den ersten Schritt. Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland. Laden Sie den für Sie relevanten Antrag herunter und füllen Sie ihn aus. Oder fordern Sie einen Antrag per E-Mail, telefonisch oder per Onlineformular bei der Bundesgeschäftsstelle an.

Mitglied werden

Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft unseres Landes und werden Sie Mitglied in der jüngsten in allen Parlamenten vertretenen Partei Deutschlands.

Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat. Wir bitten dringend, einen höheren Beitrag zu zahlen, wenn es Ihnen finanziell möglich ist (Richtwert 1% des Nettoeinkommens).

Förderer werden

Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimmrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.